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Finanzierungsbestätigung · Bauträgerkauf

Finanzierungsbestätigung für den Bauträgerkauf: Ablauf, Fristen, Voraussetzungen

Wer eine Immobilie von einem Bauträger kauft, trifft vor dem Notartermin meist auf eine klare Erwartung: Ohne Nachweis der Finanzierung wird kein Beurkundungstermin vereinbart. Dieser Beitrag erklärt, was eine Finanzierungsbestätigung ist, wer sie ausstellt, welche Rolle ein unabhängiger Finanzierungsvermittler wie fin² dabei übernimmt und wie der Ablauf konkret funktioniert.

Rohbau einer Immobilie während der Bauphase

Was ist eine Finanzierungsbestätigung und wer stellt sie aus?

Eine Finanzierungsbestätigung ist die schriftliche Erklärung einer finanzierenden Institution, also einer Bank, Sparkasse oder Bausparkasse, dass die Finanzierung des Kaufpreises für ein konkretes Objekt auf Basis der geprüften Unterlagen grundsätzlich darstellbar ist. Ausgestellt wird sie von der Bank selbst. fin² selbst kann keine Finanzierungsbestätigung ausstellen. Die Aufgabe liegt darin, die Unterlagen des Käufers zu prüfen, mit den aktuellen Vergabekriterien der Partnerbanken abzugleichen und festzustellen, wie viele und welche Institute auf dieser Basis infrage kommen. Diese Prüfung ist die Grundlage dafür, den passenden Finanzierungspartner zu finden, der die Finanzierungsbestätigung ausstellt.

Warum verlangen Bauträger eine Finanzierungsbestätigung vor dem Notartermin?

Der Bauträger trägt bis zur Fertigstellung ein erhebliches wirtschaftliches Risiko: Baukosten, Grundstück, Vorfinanzierung. Ein Notartermin ohne gesicherte Finanzierung des Käufers birgt für ihn das Risiko, dass der Vertrag zustande kommt, die Finanzierung später aber scheitert und die Abwicklung ins Stocken gerät. Deshalb ist es in der Praxis üblich, dass Bauträger und Vertriebe die Finanzierungsbestätigung als Voraussetzung für die Terminvereinbarung beim Notar verlangen. Das beschleunigt den Prozess für alle Beteiligten und vermeidet kurzfristige Verzögerungen oder geplatzte Termine.

Die Rolle von fin² im Ablauf

Der Ablauf ist bewusst auf Geschwindigkeit ausgelegt, da Bauträgertermine häufig kurzfristig anstehen. Der erste Schritt liegt beim Käufer:

In dringenden Fällen, etwa wenn der Notartermin bereits feststeht, ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Werktage möglich.

Von der Einschätzung zur verbindlichen Zusage: drei Stufen

Diese drei Begriffe werden in der Praxis häufig vermischt, bedeuten aber Unterschiedliches:

Zwischen Notartermin und verbindlicher Zusage liegt also planmäßig noch ein weiterer Prozessschritt. Das ist bei der Zeitplanung zu berücksichtigen.

Zahlungsplan nach Baufortschritt

Bei Bauträgerverträgen wird der Kaufpreis nicht auf einmal fällig, sondern in Raten nach Baufortschritt gezahlt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Für die Finanzierung bedeutet das: Die Bank muss nicht die gesamte Darlehenssumme sofort auszahlen, sondern stellt die Mittel entsprechend dem im Vertrag vereinbarten Ratenplan bereit. Dieser Punkt sollte bereits bei der Finanzierungsbestätigung mitgedacht werden, damit die spätere Auszahlung reibungslos zum jeweiligen Baufortschritt erfolgt.

Für wen eignet sich dieser Service?

Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die eine Immobilie bei einem Bauträger erwerben, ebenso wie an Bauträger und Vertriebe selbst, die ihren Kunden einen strukturierten, schnellen Weg zur Finanzierungsbestätigung anbieten möchten, als Ergänzung zum eigenen Vertriebsprozess, ohne dass der Bauträger selbst die Finanzierungsprüfung übernehmen muss.

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